Referendumsvorlage: Aufhebung des Begabtenförderungsreglements
Der Einwohnergemeinderat hat am 19. Februar 2024 die Aufhebung des Reglements über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an hochbegabte Kinder ausserhalb der Volksschule Sachseln vom 08. Oktober 2007 (Begabtenförderungsreglement) beschlossen.
Die Aufhebung des Begabtenförderungsreglements ist notwendig geworden, da auf kantonaler Ebene inzwischen genügend gesetzliche Grundlagen bestehen, welche die Begabtenförderung regeln. Das Begabtenförderungsreglement hat heute keine Bedeutung mehr.
Die Aufhebung des Begabtenförderungsreglements wird hiermit gestützt auf Art. 87 in Verbindung mit Art. 93 Ziff. 4 der Kantonsverfassung (GDB.101.0) dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 08. März 2024 und dauert bis zum 08. April 2024. Der Aufhebungsbeschluss liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
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