Referendumsvorlage: Aufhebung des Begabtenförderungsreglements

8. März 2024

Der Einwohnergemeinderat hat am 19. Februar 2024 die Aufhebung des Reglements über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an hochbegabte Kinder ausserhalb der Volks­schule Sachseln vom 08. Oktober 2007 (Begabtenförderungsreglement) beschlossen.

Die Aufhebung des Begabtenförderungsreglements ist notwendig geworden, da auf kanto­naler Ebene inzwischen genügend gesetzliche Grundlagen bestehen, welche die Begab­tenförderung regeln. Das Begabtenförderungsreglement hat heute keine Bedeutung mehr.

Die Aufhebung des Begabtenförderungsreglements wird hiermit gestützt auf Art. 87 in Ver­bindung mit Art. 93 Ziff. 4 der Kantonsverfassung (GDB.101.0) dem fakultativen Referen­dum unterstellt.

Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 08. März 2024 und dauert bis zum 08. April 2024. Der Aufhebungsbeschluss liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unent­gelt­lich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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