Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urnenstandort
Sonntag | 10.00 - 12.00 Uhr |
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Stimm-/Wahlzettel persönlich ausfüllen und in das Rücksendekuvert legen.
- Stimmrechtsausweis aus Sichttasche nehmen, unterschreiben, umkehren und wieder in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei ist sichtbar)
- Rücksendekuvert zukleben
- Per Post (B-Postaufgabe bis spätestens Dienstag, A-Post bis Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag) zurücksenden, oder
- während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben, oder
- bis spätestens Sonntag, 12.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen.
Die brieflich abgegebene Stimme ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
- sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft
- der Stimm- oder Wahlzettel nicht in einem neutralen oder im amtlichen anonymisierten Rücksendekuvert ist.