26. August 2024

Gemäss der kantonalen Strassenverordnung sind die Hecken längs der Strassen auf der Strassenseite und in der Höhe richtig zu beschneiden, so dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird und die Trottoirbenützer auch bei Regenwetter (Schirm) nicht behindert werden. Das Lichtraumprofil der Strasse ist von einhängenden Ästen auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten.

Dieser Vorschrift ist bis spätestens 30. September 2024 nachzukommen, ansonsten die Einwohnergemeinde die notwendigen Massnahmen auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durchführen müsste.

Wir danken für das Verständnis.

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Aktuell Bäume, Sträucher und Hecken schneiden (PDF, 180.45 kB) Download 0 Aktuell Bäume, Sträucher und Hecken schneiden