Referendumsvorlage: Nachtrag zum Personalreglement
Der Einwohnergemeinderat hat am 11. November 2024 einen Nachtrag zum Personalreglement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet eine Anpassung an das kantonale Personalrecht.
Der Nachtrag zum Personalreglement wird hiermit gestützt auf Artikel 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 22. November 2024 und läuft am 23. Dezember 2024 ab. Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Nachtrag zum Personalreglement (PDF, 45.15 kB) | Download | 0 | Nachtrag zum Personalreglement |