Der Schulrat hat folgende Aufgaben:

  • Definition des Schulangebotes und des Leistungsauftrags zuhanden des Einwohnergemeinderates
  • Genehmigung des Leitbildes, des Schulprogramms und des Jahresprogramms
  • Genehmigung der von der Schulleitung erarbeiteten Schul- und Klassenplanung und der Organisationsformen (altersdurchmischtes Lernen auf der Unterstufe, integrative Förderung, Schulmodelle der Oberstufe, etc.)
  • Anregung zur Einführung bestimmter Organisationsformen
  • Genehmigung der vom Rektorat erarbeiteten betrieblichen Rahmenbedingungen
  • Festlegung der Unterrichtszeiten, Blockzeiten, Klassenorganisation und Arbeitszeitmodelle der Lehrpersonen nach kantonalen Vorgaben
  • Schulbesuche und Gespräche mit Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schülern.
  • Selektion von Lehr- und Fachpersonen und Erarbeitung von Wahlvorschlägen zu Handen des Einwohnergemeinderates
  • Aufsicht über die Schule als pädagogische Organisation
  • Initiierung und Überwachung der Massnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE), insbesondere jene der Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen
  • Information der Bevölkerung


Der Schulrat wird vom Einwohnergemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rektor hat mit beratender Stimme Einsitz im Schulrat.
 

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