Schulrat
Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
- Definition des Schulangebotes und des Leistungsauftrags zuhanden des Einwohnergemeinderates
- Genehmigung des Leitbildes, des Schulprogramms und des Jahresprogramms
- Genehmigung der von der Schulleitung erarbeiteten Schul- und Klassenplanung und der Organisationsformen (altersdurchmischtes Lernen auf der Unterstufe, integrative Förderung, Schulmodelle der Oberstufe, etc.)
- Anregung zur Einführung bestimmter Organisationsformen
- Genehmigung der vom Rektorat erarbeiteten betrieblichen Rahmenbedingungen
- Festlegung der Unterrichtszeiten, Blockzeiten, Klassenorganisation und Arbeitszeitmodelle der Lehrpersonen nach kantonalen Vorgaben
- Schulbesuche und Gespräche mit Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schülern.
- Selektion von Lehr- und Fachpersonen und Erarbeitung von Wahlvorschlägen zu Handen des Einwohnergemeinderates
- Aufsicht über die Schule als pädagogische Organisation
- Initiierung und Überwachung der Massnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE), insbesondere jene der Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen
- Information der Bevölkerung
Der Schulrat wird vom Einwohnergemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rektor hat mit beratender Stimme Einsitz im Schulrat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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