Die Wasserbaukommission hat folgende Aufgaben:

  • Vollzug der Gesetzgebung im Bereich Wasserbau, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist;
  • Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für Sanierungs- und Neubauprojekte im Bereich Wasserbau;
  • Anordnung und Organisation der Unterhaltsarbeiten;
  • Kontrolle der Unterhaltspflicht durch Dritte sowie die Überwachung des einfachen Gewässerunterhalts durch die Anstösser;
  • Anordnung einer standortgerechten Bestockung erosionsgefährdeter Ufer und Böschungen;
  • Anordnung von Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes oder von Ersatzmassnahmen auf Kosten der Verantwortlichen;
  • Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für den Erlass oder Änderungen des Wasserbaureglements und des Wasserbauplans (Übersichtsplan);
  • Erarbeitung der Jahreszielsetzungen für den Bereich Wasserbau;
  • Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für die in den Finanzplan der Einwohnergemeinde aufzunehmenden Mittel für den Wasserbau;
  • Verabschiedung des Departementsvoranschlages für die Bereiche Wasserbau und Gewässerunterhalt sowie Antragstellung an die Finanzkommission gemäss jeweiliger Terminliste;
  • Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.

Kontakt

Wasserbaukommission
bernhard.gasser@sachseln.ow.ch

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