Wasserbaukommission
Die Wasserbaukommission hat folgende Aufgaben:
- Vollzug der Gesetzgebung im Bereich Wasserbau, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist;
- Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für Sanierungs- und Neubauprojekte im Bereich Wasserbau;
- Anordnung und Organisation der Unterhaltsarbeiten;
- Kontrolle der Unterhaltspflicht durch Dritte sowie die Überwachung des einfachen Gewässerunterhalts durch die Anstösser;
- Anordnung einer standortgerechten Bestockung erosionsgefährdeter Ufer und Böschungen;
- Anordnung von Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes oder von Ersatzmassnahmen auf Kosten der Verantwortlichen;
- Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für den Erlass oder Änderungen des Wasserbaureglements und des Wasserbauplans (Übersichtsplan);
- Erarbeitung der Jahreszielsetzungen für den Bereich Wasserbau;
- Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für die in den Finanzplan der Einwohnergemeinde aufzunehmenden Mittel für den Wasserbau;
- Verabschiedung des Departementsvoranschlages für die Bereiche Wasserbau und Gewässerunterhalt sowie Antragstellung an die Finanzkommission gemäss jeweiliger Terminliste;
- Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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