Einheimischenausweis
Wann kann ich den Einheimischenausweis einsetzen?
Er wird benötigt, um beispielsweise bei den Bergbahnen das Saisonabonnement zum Einheimischen-Tarif zu erhalten.
Der Einheimischenausweis muss jährlich bei der Einwohnerkontrolle nachgestempelt werden (CHF 2.00), damit er seine Gültigkeit nicht verliert.
Der Einheimischenausweis muss am Schalter der Gemeindekanzlei abgeholt und bezahlt werden. Eine Zustellung per Post und gegen Rechnung ist ausgeschlossen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 666 55 08 | einwohnerkontrolle@sachseln.ow.ch |