Schiesspflicht
Obligatorisches Bundesprogramm 2024
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. An folgenden Daten kann das Obligatorische Bundesprogramm 300 m auf der Schiessanlage Steinibach in Sachseln geschossen werden:
Freitag, | 26. April | 18.30 - 20.00 Uhr |
Freitag, | 28. Juni | 18.30 - 20.00 Uhr |
Freitag, | 30. August | 18.00 - 20.00 Uhr |
Hinweis bezüglich Waffeneigentumsanspruch bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2024:
Angehörige der Armee können bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht im Jahr 2023 nur dann den Eigentumsanspruch an der persönlichen Waffe geltend machen, wenn sie in den letzten drei Jahren (es gelten die Jahre 2022/2023/2024) mindestens zwei Obligatorischschiessen 300 m und zwei Feldschiessen 300 m absolviert haben und dies im militärischen Leistungsausweis ausgewiesen ist. Zusätzlich gelten die Bedingungen des Waffenerwerbsscheins.
Feldschiessen 2024
Vorschiessen | Freitag, 17. Mai | 18.30 - 20.00 Uhr |
Hauptschiessen | Freitag, 24. Mai | 18.30 - 20.00 Uhr |
Samstag, 25. Mai | 16.00 - 18.00 Uhr | |
Sonntag, 26. Mai | 10.00 - 11.30 Uhr |
Nachschiesskurs 2024
Der Nachschiesskurs (für Schiesspflichtige, welche die obligatorische Schiesspflicht nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt haben), findet im Monat November 2024 in Emmen, Schiessanlage Hüslenmoos, statt. Das Aufgebot mit den genauen Daten und Weisungen wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt.
Verbliebenenkurs 2024
Der Verbliebenenkurs (für Schiesspflichtige, welche die Bedingungen des obligatorischen Programms nicht erfüllen und somit verblieben sind), findet im Monat November 2024 in Emmen, Militärstand Hüslenmoos, statt. Die Verbliebenen werden mit persönlichem Marschbefehl zu einem besoldeten eintägigen Kurs für Verbliebene aufgeboten. Dieser Kurs wird in Zivil absolviert und an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 666 55 09 | kanzlei@sachseln.ow.ch |