Einbürgerungsverfahren
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist der Einwohnergemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Das Einbürgerungsgesuch ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen. Sie erhalten bei uns die für die Einreichung des Gesuchs notwendigen Formulare.
Weitere Informationen und Merkblätter zum Einbürgerungsverfahren finden Sie beim Online-Schalter (siehe unten).
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 666 55 09 | kanzlei@sachseln.ow.ch |
Name | Download |
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