Erbenverzeichnis und Erbenbescheinigung
Auf einem Erbenverzeichnis sind alle gesetzlichen Erben aufgeführt. Dieses Verzeichnis wird auf Bestellung der Erben ausgestellt und von ihnen für Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung etc. benötigt.
Erbenbescheinigung
Auf einer Erbenbescheinigung sind alle gesetzlichen und eingesetzten Erben der Erblasserin oder des Erblassers aufgeführt. Sie kann erst nach drei Monaten ausgestellt werden, da die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft drei Monate beträgt.
Besass die Erblasserin oder der Erblasser Grundeigentum, wird die vierseitige Erbenbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann beim Grundbuchamt der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 041 666 55 09 | kanzlei@sachseln.ow.ch |