Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.

Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden.

Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein.

Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • Personalien des Gesuchstellers
  • Wohnsitzbescheinigung (wenn ausserhalb der Gemeinde wohnhaft)
  • Nachweis über hinreichende Fachkenntnisse*
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Grundrissplan der Gastwirtschaft (inkl. Saal, sofern vorhanden) mit Verzeichnis der Anzahl Sitzplätze (nur bei Neueröffnung)

* Hinreichende Fachkenntnisse können namentlich nachgewiesen werden durch:
  • einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis oder einen gleichwertigen Fachausweis in den Bereichen Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung oder Getränke;
  • wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene;
  • ein Diplom oder Zertifikat einer vom zuständigen Departement anerkannten gastgewerblichen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten in Hygiene, Lebensmittelverarbeitung, gastgewerblichem Recht und Betriebsführung;
  • einen anderen vom zuständigen Departement anerkannten Fachausweis der Kantone.

Gebühren
Für die Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung werden gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung einmalige Gebühren erhoben. Den Gebührentarif können Sie am Online-Schalter herunterladen.

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