Korporation Allmendwesen
Zum Korporationsgut gehören rund 135 ha Allmendland, das zur standortgerechten landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Das Allmendland ist in rund 350 Parzellen, sog. Allmendteile, mit Flächengrössen bis zu rund 40 Aren, eingeteilt.
Nutzungsberechtigt sind laut Einung grundsätzlich alle Korporationsbürger, die im Stimmrechtsregister der Korporation eingetragen sind und in eigenem Haushalt leben. Voraussetzung ist die schriftliche Anmeldung zur Nutzungsberechtigung bei der Korporationskanlei.
Weil wesentlich mehr Nutzungsberechtigte Anspruch hätten als Allmendteile zur Verfügung stehen, werden diese verlost. Anspruch auf frei werdende Allmendteile haben jeweils die zu oberst auf der Warteliste stehenden Berechtigten.
Allmendteile, welche von Nicht-Landwirten gelost werden, werden mehrheitlich Landwirten gegen Entschädigung zur Bewirtschaftung überlassen.
Auf mehreren Allmendteilen stehen Allmendhüttli, welche früher vor allem zur Lagerung von Heu dienten; diese gehören zum jeweiligen Allmendteil, befinden sich aber in privatem Eigentum des jeweiligen Nutzungsberechtigten.
Nutzung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Allmend ist in der Allmendverordnung geregelt.
Neben dem Allmendland besitzt die Korporation zehn landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 18 ha, die an nutzungsberechtigte Landwirte verpachtet werden. Die Grundstückverordnung regelt die Nutzung, Bewirtschaftung und Verwaltung dieser Grundstücke.
Das Allmendland ist mit Strassen erschlossen, welche ebenfalls der Korporation gehören und von dieser unterhalten werden.
Ressortvorsteher: Korporationsrat Peter von Ah, Allmendverwalter