Gesuch: Führung einer Gelegenheitswirtschaft (PDF)

Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Gelegenheitswirtschafts-Bewilligung.

Die Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Die Bewilligung wird insbesondere nur erteilt, wenn die Jugendschutz-Vereinbarung unterzeichnet wird.

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