Merkblatt Bäume, Sträucher und Hecken schneiden
Gemäss der kantonalen Strassenverordnung sind die Hecken längs der Strassen auf der Strassenseite und in der Höhe richtig zu beschneiden, so dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird und die Trottoirbenützer auch bei Regenwetter (Schirm) nicht behindert werden. Das Lichtraumprofil der Strasse ist von einhängenden Ästen auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten.
Andernfalls werden die erforderlichen Rückschnitte unter Kostenfolge zu Lasten der Eigentümer/-innen durch das Gemeinwesen vorgenommen.
Informationen
- Datum
- 26. August 2024
Dokumente
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Bäume, Sträucher und Hecken schneiden (PDF, 180.45 kB) | Download | 0 | Bäume, Sträucher und Hecken schneiden |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 041 666 55 41 | bauamt@sachseln.ow.ch |