Der Wasserbezug ab Hydrant ist bewilligungspflichtig. Zuständig für die Erteilung einer Bewilligung ist die Wasserversorgung Sachseln.

Informationen

Datum
18. Januar 2024
Herausgeber/-in
Wasserversorgung Sachseln

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Name
Formular Gesuch Wasserbezug ab Hydrant (DOCX, 56.53 kB) Download 0 Formular Gesuch Wasserbezug ab Hydrant