Seit 1. August 2005 ist für den Bezug von Chemikalien der Giftklasse 2 auf Grund einer Gesetzesänderung beim Bund kein Giftschein mehr erforderlich.

Sie finden nachfolgend ein Merkblatt für Privatpersonen zum Herunterladen, auf welchem Sie die wichtigsten Änderungen entnehmen können.

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