Fest- und Veranstaltungsreklamen
Fest- und Veranstaltungsreklamen
Im Grundsatz bewilligen wir unter folgenden Voraussetzungen die Montage von Fest- und Veranstaltungseklamen:
- Sachsler Vereine
- Veranstaltung / Anlass in Sachseln
Auflagen
Reklametafeln können maximal drei Wochen im Voraus montiert werden und sind nach der Veranstaltung umgehend zu entfernen.
Der Abstand zur Strasse hat mind. 3 Meter zu betragen. Eine Reklame darf weder verkehrs- noch sichtbehindernd wirken und nicht im Bereich von Kuppen, unübersichtlichen Kurven, Verzweigungen oder Engpässen stehen. Sie ist nicht über die Fahrbahn zu spannen.
Die Erlaubnis der Grundeigentümer für das Aufstellen der Reklame ist durch den Veranstalter bzw. Gesuchsteller einzuholen.
Die Bewilligung kostet CHF 50.00 und wird von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 666 55 09 | kanzlei@sachseln.ow.ch |