Jugendkommission
- Beratung des Einwohnergemeinderates bezüglich Jugendfragen und Jugendvereinen;
- Pflege und Koordination der Jugendarbeit in der Gemeinde;
- Förderung von Jugendanlässen;
- Behandlung von Beitrags- und Fördergesuchen im Jugendbereich im Rahmen des Budgets;
- Organisation und Durchführung von Anlässen nach eigenem Ermessen im Rahmen des Budgets unter Mitwirkung von Jugendlichen;
- Koordination mit der Kulturkommission in gemeinsamen Bereichen;
- Koordination mit anderen Institutionen, welche sich der Jugendarbeit widmen (Kirchgemeinde, Kanton etc.);
- Koordination der Gesundheitsprävention für Jugendliche, insbesondere Aufklärung und Präventionsmassnahmen zur Bekämpfung der Sucht- und Drogenproblematik;
- Information der Öffentlichkeit in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat;
- Steuerung und Begleitung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde;
- Organisation der Jungbürgerfeier
- Ev. Weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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