Wärmedämmvorschriften im Kanton Obwalden

Seit der Einführung der MuKEn08 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich), welche im April 2008 durch die Energiedirektoren einstimmig genehmigt wurden, ist für alle Gebäude, welche aktiv auf mehr als 10°C beheizt werden, ein Energienachweis erforderlich. Dies gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen. Der Nachweis ist in der Regel zum Zeitpunkt der Baueingabe oder nach Absprache mit dem Bauamt in 1-facher Ausführung einzureichen. Für Neubauten sind die Formulare EN-OW (Titelblatt), Formular EN-1a-c Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie, Formular EN-2a Einzelbauteilnachweis/Wärmedämmung oder Formular EN-2b Systemnachweis/Wärmedämmung sowie Formular EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen erforderlich. Die Formulare EN-4 bis EN 11 sind im Bedarfsfall einzureichen. Mit dem unten stehenden Link gelangen Sie direkt zu den einzelnen Formularen auf der Internetseite von www.energie-zentralschweiz.ch. Auf dieser Seite stehen auch Planungs- und Berechnungshilfen sowie die gesetzlichen Grundlagen für den Kanton Obwalden zur Verfügung.

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